EEG - Initial - Brief der EGRR
EEG – Initial - Brief
Ziel des EEG ist, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse der Umwelt und des Klimas zu ermöglichen.
Prinzipiell dient das Instrument EEG dazu volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung zu verringern. Unter dem Stichwort Internalisierung wird ein gegenseitiger Nutzen definiert. So sollen Unternehmen, die im Bereich Erneuerbare Energien tätig sind, im Rahmen der EEG-Zielsetzung zur Minimierung der Energiekosten beitragen.
Die Erfüllung dieses gesellschaftlichen Vorhabens müsste nach EEG dazu führen, dass die Energieendverbraucher eine Kostenentlastung erfahren.
Im § 40 EEG heißt es dazu:
Als Grundsatz zur Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen.
„Die Begrenzung erfolgt, um Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist.“
Die derzeitige Reduzierung der EEG-Umlagebelastung für Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen führt aber zu einer nicht zu vereinbarenden Mehrbelastung der Allgemeinheit. Während im Jahr 2012 privilegierte Unternehmen 18% des Gesamtstromverbrauchs verursachen, zahlen sie lediglich 0,3% an der gesamten EEG-Umlage. Hinzu kommt, dass durch die Unternehmen verursachten Mehr- oder Minderzahlungen an die Netzbetreiber in den Jahren 2013 und später auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
Damit können wir als Endverbraucher und somit Teil der Allgemeinheit nicht einverstanden sein.
Wir erwarten die Einhaltung der Regeln des Erneuerbaren Energiegesetzes. Hier im Besonderen, dass wirtschaftliche Planungen von Unternehmen sich den Gegebenheiten der sozialen Marktwirtschaft stellen und Marktrisiken nicht über Umwege durch die Allgemeinheit minimiert oder gar ausgeschlossen werden.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, Subventionen dieser Art, die über Steuersubventionen hinaus die Allgemeinheit, deren individuelle Firmen- und Lebensplanung zusätzlich oder auch direkt belasten, einzustellen.
Gerfried Bohlen
Vorstandsvorsitzender
Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG
