Verkürzte Wechselfristen beim Lieferantenwechsel!
Energieverbraucher und auch wir als EGRR begrüßen die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes.
Wir als Verantwortliche hätten uns für unsere Mitglieder und Kunden der EGRR eine frühzeitigere Veröffentlichung des Prozessablaufs gewünscht.
Am 18.11.2011 wurden mit den Energiekommunikationsindikatoren die letzten Veröffentlichungen zur Umsetzung des Prozessablaufs preisgegeben. Sechs Wochen später, als es für derartige Veröffentlichungen üblich ist.
Da auf eine bundesweite Konsultation zu diesem Thema am Energiemarkt verzichtet wurde, ist übergangsweise mit Komplikationen unter den Marktteilnehmern zu rechnen. Bei ersten Kontakten mit Marktteilnehmern mussten wir als EGRR feststellen, dass noch Ungereimtheiten über Kommunikationsinhalte- und wege vorhanden sind.
Festzuhalten ist: Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG erwartet von der Bundesnetzagentur und von der Bundesregierung Rechtssicherheit für Energieverbraucher und uns als Energielieferanten.
Gerfried Bohlen
